FAQ – Fragen die uns immer wieder gestellt werden

Wer kann unsere hauswirtschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen und uns beauftragen? Bieten Sie ihre Alltagshilfe nur für Senioren an?

Nein, jeder kann uns beauftragen – für sich oder seine Angehörigen, gleich welchen Alters, auch Menschen, die für ihre Angehörigen Hilfe benötigen.

Wieviele Stunden stehen Sie Ihren Kunden pro Woche zur Verfügung?

Minimal zwei Stunden wöchentlich, nach oben gibt es keine Begrenzung. Wenn wir mehr als einmal pro Woche zu Ihnen kommen sollen, dann klären wir die Anzahl der Stunden je Termin ganz individuell mit Ihnen ab.

Haben ihre Kunden einen festen Ansprechpartner? Was passiert, wenn Ihr Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin im Urlaub oder erkrankt ist, muß der Kunde dann auf unsere Hilfe verzichten?

Sie haben Ihren festen Ansprechpartner. Wenn dieser Mitarbeiter im Urlaub ist oder krank sein sollte, kommt eine gleichwertige Vertretungskraft zu Ihnen.

Bieten Sie ihre Haushaltshilfe für Senioren auch weiterhin an, wenn Ihr Kunde pflegebedürftig wird?

In einem solchen Fall können wir weiterhin unsere Betreuung von Senioren zu Hause anbieten, aber wir konzentrieren uns dann wie bisher auf die hauswirtschaftliche Hilfe und übernehmen keine Aufgaben eines Pflegedienstes. Bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes können wir Ihnen aber behilflich sein.

Übernehmen sie auch Pflegedienstleistungen wie z.B. Grundpflege?

Nein, derartige Dienstleistungen bieten wir nicht an, da wir eine Haushaltshilfe für Senioren und kein Pflegedienst sind. Sollten Sie Pflegedienstleistungen benötigen, dann helfen wir Ihnen gern bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst und empfehlen Ihnen einen Pflegedienst, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben.

Können Sie mit den Pflegekassen abrechnen?

Nein, da wir kein Pflegedienst sind, können wir nicht über die Pflegekasse abrechnen. Sollten Sie die Abrechnung via Pflegekasse (z.B. über den Entlastungsbetrag) wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Pflegedienst.

Können Sie für Kunden mit Pflegegrad 1 die Enlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro abrechnen?

Nein, da wir derzeit für die Abrechnung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen noch nicht zugelassen sind.

Sind Ihre Mitarbeiter sozialversichert?

Ja. Alle unsere Mitarbeiter sind sozialversichert und haftpflichtversichert.

Müssen wir Ihre Mitarbeiter direkt vor Ort bezahlen?

Nein. Sie erhalten von uns monatlich eine Rechnung, aus der genau hervorgeht, wie viele Stunden unsere Mitarbeiterin bei Ihnen gearbeitet hat. Bitte prüfen Sie die Rechnung umgehend auf Richtigkeit und überweisen Sie uns den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen.

Sprechen Ihre Mitarbeiter deutsch?

Ja, denn das ist uns sehr wichtig. Alle unsere Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift und können deshalb auch bei anfallendem Schriftverkehr behilflich sein.

 Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus komme oder verreise — muss ich dann dennoch etwas bezahlen?

Nein, da Sie keine Vertragsbindung eingehen, können Sie jederzeit die Termine vorher absagen. Ein Anruf genügt — Sie sollten allerdings etwas Rücksicht auf unsere Planung nehmen und uns rechtzeitig informieren, damit unser Mitarbeiter in dieser Zeit einem anderen Menschen helfen kann.

Wenn ich im Krankenhaus bin, kann dann jemand zu mir nach Hause fahren und sich um die Wäsche, die Post und die Blumen kümmern?

Wir übernehmen diese Tätigkeiten gerne für Sie, wenn Sie dies wünschen. Unsere Mitarbeiterin kommt dann zu Ihnen ins Krankenhaus, holt Ihre Wäsche ab und bringt Sie Ihnen die saubere Wäsche auch wieder ins Krankenhaus.

Fahren Sie mich mit dem Auto zu Terminen, beispielsweise beim Arzt?

Auf Wunsch begleitet Sie unser Mitarbeiter gerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen wir Sie jedoch nicht selbst mit dem Auto fahren, da unsere Mitarbeiter nicht über einen Transportschein verfügen.